Artikel 1 - Geltungsbereich

Die vorliegenden Verkaufsbedingungen gelten für alle von MP BIOMEDICALS (in der Folge der Verkäufer genannt) abgeschlossenen Verkäufe, unabhängig von den Klauseln, die auf den Unterlagen des Käufers angeführt sind, insbesondere auf seinen Allgemeinen Einkaufsbedingungen, vor denen die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf jeden Fall Vorrang haben. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen sind auf der Rückseite aller Bestellscheine, Auftragsbestätigungen, Rechnungen und Guthaben des Verkäufers verzeichnet und werden systematisch allen Käufern übermittelt, die dies beantragen, um es ihnen zu ermöglichen, eine Bestellung beim Verkäufer aufzugeben. Die Auftragserteilung unterliegt der Annahme der vorliegenden Allgemeinen Bedingungen, unter Ausschluss aller sonstigen Dokumente.

Produkte aus den Naturwissenschaften und Reagenzmittel von MP BIOMEDICALS werden nur zu Experimentier- und Forschungszwecken verkauft.

Artikel 2 - Bestellungen

Außer in den Fällen, in denen die Bestellungen durch einen Beauftragten des Verkäufers oder einen seiner Vertreter aufgenommen wurden, müssen sie schriftlich aufgegeben und vom Verkäufer bestätigt werden. Dies ist auch der Fall, wenn die Bestellung durch einen Beauftragten oder Vertreter bei einem neuen Kunden aufgenommen wird. Die Bestätigung des Verkäufers kann sich allerdings auch durch den Versand der Waren ergeben. Die Unterzeichnung des Bestellscheines ist für den Käufer verbindlich. Der Käufer kommt persönlich in den Genuss der Bestellung, und er kann diese nicht ohne das Einverständnis des Verkäufers abtreten. Der Verkäufer behält sich auf alle Fälle das Recht vor, an den Produkten jede von ihm als nützlich erachtete Veränderung vorzunehmen, ohne die Verpflichtung, die zuvor gelieferten oder bestellten Produkte zu verändern und die in den Prospekten oder Katalogen definierten Modelle ohne vorherige Ankündigung zu verändern.

Artikel 3 - Preise - Preisminderungen

Die Preise verstehen sich netto frei Spediteur, ab Lagerhof und ohne Mehrwertsteuer, in Übereinstimmung mit den Incoterms (Ausgabe IHK 2020). Außer bei gegenteiligen Anweisungen durch den Käufer schließt der Verkäufer den Transportvertrag zu den üblichen Bedingungen, auf Gefahr und Kosten des Käufers ab. Alle Steuern, Gebühren, Abgaben oder sonstigen Zahlungen, die in Anwendung der deutshen Vorschriften oder der Bestimmungen eines Import- oder Transitlandes zu leisten sind, gehen zu Lasten des Käufers. Bei jeder Warenlieferung übergibt der Verkäufer dem Käufer eine Rechnung, die gegebenenfalls die Transportkosten enthält. Es gibt keine vorgeschriebene Mindestmenge. Indessen werden für Bestellungen von weniger als 50 € (ohne Mehrwertsteuer) oder von weniger als £ 35 oder CHF 80 feste Verwaltungsgebühren in Rechnung gestellt, die dem Unterschied zwischen dem Betrag der Bestellung und dem obigen Mindestpreis entsprechen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, seine Preise ohne Vorankündigung zu ändern, die Lieferung von gewissen Produkten zu unterbrechen oder ihre Mengen zu verändern.

3.1 Preise: Die Produkte werden zu den Preisen geliefert, die auf der Preisliste des Verkäufers angegeben sind. Diese Preise werden während der Gültigkeitsdauer der Preisliste angewandt, außer im Falle von Kurschwankungen. In Fällen von Sonderbestellungen werden Kostenvoranschläge gemacht, die genehmigt werden müssen.

3.2 Preisminderungen: der Käufer kann in den Genuss von Preisminderungen, Rabatten, Nachlässen und Vergütungen kommen, je nach den bestellten Mengen und unter den in der Anlage zur Preisliste des Verkäufers angeführten Bedingungen, die dem Käufer gleichzeitig übermittelt werden.

Artikel 4 - Zahlungsbedingungen

Die Zahlung der Rechnungen muss innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung erfolgen Der Verkäufer behält sich gegenüber einigen Käufern, deren Zahlungsfähigkeit ihm nicht eindeutig erscheint, das Recht vor, die Zahlung der gesamten Bestellung vor Versand zu verlangen. Die Zahlungen müssen per Banküberweisung, ohne Kosten für den Verkäufer vorgenommen werden, es sei denn, der Verkäufer hat eine andere Zahlungsweise akzeptiert.

Im Falle der Zahlungsverzögerung und der Zahlung der vom Käufer geschuldeten Summen nach dem oben genannten Fälligkeitsdatum, hat der Verkäufer automatisch, von Rechts wegen Anspruch auf Verzugszinsen unter Anwendung eines Zinssatzes i.H.v. 20% p.a. , ohne dass hierfür irgendeine Formalität oder vorherige Mahnung notwendig ist. Die für ein ganzes Jahr geschuldeten Verzugszinsen sind wiederum zinsbringend, unbeschadet jedes sonstigen Rechtsmittels, das der Verkäufer in diesem Zusammenhang gegen den Käufer einlegen kann. Zudem wird eine Pauschall Summe i.H.v € 40 für Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt

Im Falle der Nichteinhaltung der oben genannten Zahlungsbedingungen behält sich der Verkäufer außerdem das Recht vor, die Lieferung der laufenden Bestellungen des Käufers zu unterbrechen oder zu annullieren und/oder die Ausführung seiner Verpflichtungen zu unterbrechen und/oder die eventuell gewährten Rabatte zu verringern oder zu annullieren. Im Falle der Zahlung durch Übergabe eines Wechsels oder Schecks gilt erst deren tatsächliche Einlösung als Zahlung. Im Falle der Nichtzahlung irgendeiner Summe bei Fälligkeit sowie im Falle der Nichterfüllung irgendeiner Verpflichtung des Käufers acht Tage nach erfolgloser Mahnung wird der Verkauf automatisch und von Rechts wegen nach Belieben des Verkäufers aufgehoben. Letzterer kann die Rückgabe der Produkte verlangen, unbeschadet jeglicher Schadensersatzansprüche. Die Aufhebung betrifft, je nach Belieben des Verkäufers, nicht nur die laufende Bestellung, sondern alle vorherigen, nicht bezahlten Bestellungen, ob sie nun geliefert wurden oder nicht und ob ihre Zahlung fällig ist oder nicht. Im Falle der Ratenzahlung hat die Nichtzahlung einer einzigen Fälligkeit die Fälligkeit der Gesamtschuld zur Folge, ohne vorherige Mahnung. In allen vorhergehenden Fällen werden die Beträge, die für andere Lieferungen oder aus sonstigen Gründen geschuldet werden, sofort fällig, wenn der Verkäufer sich nicht für die Aufhebung der entsprechenden Bestellungen entscheidet. Der Käufer muss alle Kosten zahlen, die durch die Eintreibung der geschuldeten Summen entstehen, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte und Ministerialbeamte. Keine Zahlung darf vom Käufer ohne das vorherige Einverständnis des Verkäufers unterbrochen oder kompensiert werden. Jede Teilzahlung wird zunächst auf die Summen angerechnet, deren Fälligkeit am weitesten zurückliegt. Bei Nichtzahlung durch den Käufer schuldet dieser dem Verkäufer eine Entschädigung von 15% des nichtbezahlten Betrages, mit einem Minimum von 70 €, das nicht durch die Verzugszinsen gedeckt ist. Der Käufer ist damit einverstanden, dass diese Summen keinerlei Minderung unterliegen.

Artikel 5: Eigentumsvorbehalt

Die Übertragung des Eigentums an den Waren, die dem Käufer verkauft werden, unterliegt der vollständigen Zahlung der Hauptsumme mit Nebenkosten. Der Käufer muss jederzeit den Abschluss einer Versicherung für den Verkäufer und die Zahlung der diesbezüglichen Prämien nachweisen können, um die Risiken des Verlustes oder der Beschädigung der Waren zu decken. Im Schadenfalle wird die diesbezügliche Entschädigung vorrangig dem Verkäufer ausgezahlt. Im Falle der Nichtzahlung eine der Fälligkeiten durch den Käufer, aus welchem Grunde auch immer oder ganz allgemein im Falle, dass der Verkäufer berechtigte Gründe zur Annahme hätte, dass der Käufer seine Verpflichtungen nicht einhalten könnte, kann der Verkäufer, unbeschadet seiner Zahlungsansprüche, per Einschreiben mit Empfangsschein oder auf dem Wege der gerichtlichen Klage oder durch einfache Anfrage die sofortige Rückerstattung der Waren auf Kosten und Risiko des Käufers verlangen. Abgesehen von den Klage- und Transportkosten muss der Käufer alle gesetzlichen Kosten und eventuelle Gerichts- und Streitkosten zahlen. Im Falle der Zahlungseinstellung oder der Nichtzahlung des Preises bei Fälligkeit ist es dem Käufer untersagt, die Waren weiterzuverkaufen. Er verpflichtet sich außerdem, auf einfache Anfrage des Verkäufers die Namen und Adressen seiner Käufer sowie den Betrag des geschuldeten Restpreises mitzuteilen.

Artikel 6 - Lieferungen

Die angegebenen Lieferfristen sind unverbindlich. Der Verkäufer kann infolgedessen im Falle des Lieferverzuges gegenüber dem Käufer nicht haftbar gemacht werden. Die Lieferung wird im Prinzip an dem in der Bestellung angegebenen Ort vorgenommen und ansonsten am Geschäftssitz des Käufers. Im Falle der Änderung des Lieferortes durch den Käufer wird jede diesbezügliche Änderung des Transportpreises automatisch auf den Käufer übertragen. Eine derartige Änderung muss dem Verkäufer mindestens 15 Tage vor dem auf dem Bestellschein angegebenen Lieferdatum mitgeteilt werden. Der Käufer ist verpflichtet, bei Lieferung den Zustand der Waren zu prüfen. In Ermangelung von Vorbehalten oder Reklamationen in Bezug auf offensichtliche Mängel oder die Nichtübereinstimmung der gelieferten Waren mit der Bestellung, die ausdrücklich vom Käufer schriftlich innerhalb einer Frist von drei Tagen ab Lieferdatum vorgebracht und formuliert werden, gelten die vom Verkäufer gelieferten Waren als übereinstimmend mit der Bestellung in Bezug auf Menge und Qualität. Der Käufer muss seinen Vorbehalten oder Reklamationen alle diesbezüglichen Belege hinzufügen, einschließlich den Bestellschein und den Spediteur per Einschreiben mit Empfangsschein innerhalb derselben Frist benachrichtigen. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Formalitäten und Fristen durch den Käufer kann keine Reklamation akzeptiert werden.

Artikel 7 - Risikoübertragung

Die Übertragung der Risiken-des Verlustes und der Beschädigung der Waren des Verkäufers findet mit der Abfahrt statt. Sie werden auf Risiko und Gefahr des Käufers transportiert. Dieser kann im Falle des Transportschadens in Übereinstimmung mit aen gesetzlichen Regelungen und Vorschriften Reklamationen beim Spediteur Vorbringen.

Artikel 8 - Haftung des Verkäufers - Garantie

Die vom Verkäufer gelieferten Waren unterliegen in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen einer Garantie gegen alle versteckten Mängel, Material-, Entwurf- oder Herstellungsfehler, die sie zur Nutzung ungeeignet machen. Dies während einer Dauer von 30 Tagen (12 Monate für Apparate und Instrumente) ab Lieferdatum. Eventuelle Interventionen des Verkäufers im Rahmen dieser Garantie können auf keinen Fall zur Folge haben, dass die Dauer derselben verlängert wird. Jede Garantie über das auf den Produkten angebrachte Verfallsdatum hinaus sowie auch im Falle einer falschen Verwendung, der Nachlässigkeit oder eines Wartungsfehlers vonseiten des Käufers oder seiner Kunden sowie im Falle der normalen Abnutzung des Produktes oder der höheren Gewalt ist ausgeschlossen. Um seine Rechte geltend zu machen, muss der Käufer bei sonstiger Hinfälligkeit jeder hiermit zusammenhängenden Maßnahme, den Verkäufer schriftlich innerhalb einer maximalen Frist von 3 Tagen ab Entdeckung über das Vorhandensein von Mängeln mit den entsprechenden Nachweisen benachrichtigen. Er muss dem Verkäufer oder jeder von ihm beauftragten Person Zugang zu den Waren verschaffen, um den Schaden zu begrenzen, ohne selbst einzugreifen. Nur der Verkäufer kann entscheiden, die Produkte oder Teile unter Garantie, die als mangelhaft angesehen werden, zu ersetzen oder zu reparieren.

Artikel 9: Rückgaben

Alle Warenrückgaben müssen vom Verkäufer förmlich akzeptiert werden. Ansonsten können sie verweigert werden und führen zu keinerlei Gutschrift. Die Kosten und Risiken der Rückgaben gehen zu Lasten des Käufers. Jede akzeptierte Rückgabe führt zur Ausstellung einer Gutschrift nach quantitativer und qualitativer Prüfung der Waren. Sofern die Waren nicht konform sind oder versteckte Mängel aufweisen, die vom Verkäufer unter den in Artikel 6 vorgesehenen Bedingungen ordnungsgemäß festgestellt werden, kann der Käufer den Ersatz oder die Rückerstattung der Waren nach Wahl des Verkäufers erlangen, unter Ausschluss von Entschädigungen und Schadensersatz.

Artikel 10 - Beachtung von Vorschriften

Insofern die meisten Produkte des Verkäufers nur zu Experimentier- oder Forschungszwecken verkauft werden, wird der Käufer als kompetenter Fachmann angesehen, der in der Lage ist, alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen und der alle notwendigen Genehmigungen in Bezug auf Art, Zusammensetzung und Menge der verkauften Produkte beantragt hat. Der Export oder der Wiederexport bestimmter Produkte des Verkäufers kann gewisse Lizenzen oder vorherige Genehmigungen erfordern. Wenn es sich um Produkte handelt, die radioaktive Stoffe enthalten, muss der Verkäufer vor jedem Versand überprüfen, ob der Käufer die erforderlichen Genehmigungen erhalten hat.

Artikel 11 - Streitigkeiten-anwendbares Recht

Alle Streitigkeiten über die Interpretation oder die Ausführung der vorliegenden Bedingungen oder ihre Folgen können vom Verkäufer nach seiner Wahl vor den Gerichten des Bezirkes von Kassel, Deutschland oder jeder anderen zuständigen Gerichtsbarkeit innerhalb des Gerichtsbezirkes des Käufers ausgetragen werden. Der Käufer kann nur die Gerichte von Kassel, Deutschland, mit seiner Klage befassen